Arbeitsstunden-Regelung
Für alle aktiven männlichen und weiblichen Mitglieder ab 18 Jahre bis zum 67. Geburtstag besteht eine Verpflichtung zum Arbeitseinsatz (Stichtag 1.Mai des laufenden Jahres).
- Von jedem Mitglied müssen 15 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr geleistet werden.
- Neumitglieder müssen im ersten Beitrittsjahr keine Arbeitsstunden leisten. Ab dem zweiten Mitgliedsjahr gelten die auf der Homepage aufgeführten Jahresbeiträge und die zu leistenden Arbeitsstunden.
- Termine für Arbeitseinsätze werden auf der Homepage und per E-Mail rechtzeitig bekanntgegeben.
- Die Verantwortung über den Nachweis und die Meldung von Arbeitsstunden an den Vorstand liegt beim Mitglied.
- Arbeitsstunden, welche bis zum 31.12. des laufenden Jahres vom Mitglied nicht nachgewiesen sind, werden mit 15,- € pro Arbeitsstunde berechnet und im Januar des Folgemonats eingezogen.
- Arbeitseinsätze außerhalb der festgelegten Termine müssen rechtzeitig vor Beginn des Arbeitseinsatzes mit dem entsprechenden Vorstandsmitglied abgesprochen werden.
- Der Arbeitseinsatz kann erst nach Genehmigung durch ein Vorstandsmitglied angetreten werden.
- Für nicht abgesprochene Arbeitseinsätze kann keine Vergütung erfolgen.
- Die Meldung von geleisteten Arbeitsstunden erfolgt über das Online-Meldeformular auf unserer Homepage an den Vorstand.
Unabhängig von dieser Regelung sind alle gemeldeten Mannschaften bis U60 für eine Woche zur Bewirtung im Vereins verpflichtet.
Möglichkeiten zur Ableistung von Arbeitsstunden
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Möglichkeiten
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Anrechenbar
je Einsatz |
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| Arbeitseinsatz auf der Tennisanlage | nach Aufwand |
| Bewirtung Vereinsheim eine Woche mit 4 Personen | 15 Stunden |
| Arbeitseinsatz Schloß- und Kinderfest | nach Aufwand |
| Sonstige Tätigkeiten in Absprache mit dem Vorstand | 2 Stunden |
| Fahrdienst bei Auswärtsspielen (Jugend) | 1 Stunde |
| Kuchen- oder Salatspende | 1 Stunde |